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Sachkundenachweis


Für alle Halter eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, ist folgendes erforderlich
  • der Halter muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen
  • den Hund muss fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden
  • für den Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden
All dies müssen Sie als Halter eines "großen Hundes" der zuständigen Behörde gegenüber nachweisen.

Den Nachweis Ihrer Sachkunde können Sie durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung erbringen. Diese Bescheinigung erhalten Sie bei anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten Stelle oder bei durch die Tierärztekammer benannten Tierärzten/innen.

Um sich auf den Sachkundenachweis optimal vorbereiten zu können, können Sie sich die Fragebögen sowie die Lösungsschablonen auf der Internetseite der Tierärztekammer NRW herunterladen.
Hier erhalten Sie auch Informationen darüber, bei welchem Tierarzt/in Sie ihn Ihrer Nähe die Sachkundebescheinigung erhalten können.
 
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